Unsere Erfolge
Doppelhaushalt: Auch in der Krise weiter investieren
Der Doppelhaushalt 2023/2024 steht: Mit einem Gesamtvolumen (Stand: Gesetzentwurf von Ende September) für 2023 rund 15,4 Mrd. Euro und für 2024 rund 15,5 Mrd. Euro. Die Neuverschuldung beträgt von 330 Mio. Euro in 2023 (davon 290 Mio. Euro als Zuweisung an die FBB GmbH), im Jahr 2024 nur noch 24 Mio. € Neuverschuldung, Die Investitionen bleiben weiter konstant - im Jahr 2023 in Höhe von knapp 2 Mrd. Euro, für 2024 dann rund 1,7 Mrd. Euro.
Auch in Krisenzeiten müssen die Kernaufgaben des Landes finanziell fortgeschrieben werden. Originäre Aufgaben wie Bildung und Verkehr, Sicherheit und Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Gesundheit und vieles mehr, was zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört, muss auch in der Krise weiterlaufen. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern SPD und Grünen sind wir angetreten, Brandenburg zur Gewinnerregion zu entwickeln. Trotz Krise werden wir an diesem Kurs festhalten. Angesicht der angespannten Kassen müssen wir allerdings klug abwägen, worin wir investieren.
Für uns steht fest: Wir können nur in Maßnahmen investieren, die einen Nutzen für die Zukunft bringen. So haben wir uns in den vorliegenden Haushalt für die kommenden beiden Jahre eingebracht.
Leistungsstark und bürgernah - Brandenburger Justiz auf Zukunftskurs
1. Personelle Konsolidierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Nach Jahren personeller Unterausstattung mit der Folge hoher Altbestände und langer Verfahrenslaufzeiten wurden die Brandenburger Gerichte und Staatsanwaltschaften personell konsolidiert. In den letzten drei Jahren wurden 77 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte und 109 Stellen in den nichtrichterlichen Folgediensten, d. h. insgesamt 186 neue Stellen geschaffen. Zudem wurden 217 Richter und Staatsanwälte sowie rund 330 Mitarbeiter in den Folgediensten neu eingestellt. Erste Erfolge der personellen Konsolidierung sind bereits sichtbar. In vielen Bereichen ist bereits ein deutlicher Abbau der Altbestände zu verzeichnen.
2. Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz
Der Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz (ZenIT), der als zentrale Einrichtung für die Justiz des Landes Brandenburg ca. 75 Behörden bzw. Gerichte und ca. 5.500 Anwender betreut, ist abgeschlossen. Die Zahl der Mitarbeiter konnte von 43 im Dezember 2019 auf aktuell 101 gesteigert werden, weitere 20 Stellen sollen bis Ende nächsten Jahres besetzt werden. Der Betrieb der Informationstechnik für den größten Geschäftsbereich der Ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie für die Verwaltungsgerichte und den Justizvollzug konnte infolgedessen bereits im ZenIT zentralisiert werden.
3. Flächendeckende Einführung der elektronischen Akte
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird die elektronische Akte flächendeckend eingeführt: In Zivil- und Handelssachen wird sie bereits an allen Landgerichten und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht und in einer Reihe von Amtsgerichten in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen genutzt. Bis Ende 2023 soll die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit in den genannten Verfahren mit der elektronischen Akte ausgestattet sein. In den weiteren Gerichtsbarkeiten und bei den Staatsanwaltschaften werden Pilotierungen der elektronischen Akte im Sommer nächsten Jahres vorbereitet.
4. Moderne Ausstattung der Gerichte
Mit Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds werden die Sitzungssäle der Brandenburger Gerichte mit moderner Medientechnik (Beamer, Monitore) sowie festinstallierten Videokonferenzanlagen ausgestattet. Das Landgericht Neuruppin verfügt bereits über eine derartige vollintegrierte Sitzungssaaltechnik, beim Landgericht Potsdam finden derzeit entsprechende Umbaumaßnahmen statt. Die weiteren Land- und Amtsgerichte folgen sukzessive Ende dieses Jahres sowie im kommenden Jahr. Angestrebt wird eine Steigerung der hierfür bisher zur Verfügung stehenden Mittel von 3,1 Mio. Euro auf insgesamt 6,8 Mio. Euro. Darüber hinaus werden die Brandenburger Gerichte mit einem kostenfreien WLAN ausgestattet.
Mit Humanität und Ordnung die Flüchtlingskrise meistern
26.03.2023
Wer vor Krieg oder politischer Verfolgung seine Heimat verlassen muss, findet bei uns Schutz. Das Recht auf Asyl ist ein unverrückbarer Grundsatz. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen wir unsere Kapazitäten denen zur Verfügung stellen, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Im vergangenen Jahr sind rund 40.000 Menschen nach Brandenburg gekommen, für 2023 prognostiziert die Bundesregierung weitere 26.000 Personen.
Nicht alle davon haben nach dem Asylrecht eine Bleibeperspektive. Deshalb müssen wir stärker differenzieren zwischen jenen, die einen Anspruch auf Asyl haben und jenen ohne Bleibeperspektive. Die Landesregierung wird so die Kommunen entlasten und das Duldungsmanagement zentral organisieren. Damit kehrt der Rechtsstaat zurück: Duldungen werden nicht mehr aufgrund von überlasteten kommunalen Behörden erteilt. Außerdem schaffen wir mit einer zentralen Zuständigkeit bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZABH) bessere Möglichkeiten, Rückführungen zu organisieren. Gleichzeitig eröffnen wir Menschen, die nicht zurückgeführt werden können und sich bewähren wollen, eine Chance zur Integration. Damit schaffen wir eine Ordnung, die die Kommunen wirklich entlastet. Diesen Quantensprung konnte die CDU in den Verhandlungen durchsetzen.
Kulturelles Erbe schützen und nachhaltige Energieerzeugung ermöglichen
29.03.2023
Wer eine Photovoltaikanlage auf einem historischen Gebäude installieren möchte, scheitert oft an den Denkmalschutzvorgaben. Diese strengen Vorschriften erfüllen eine wichtige Funktion. Denn diese Gebäude sind ein Teil unserer Identität und unseres kulturellen Erbes. Trotzdem dürfen wir die Potenziale der Dachflächen von Kirchen nicht verschenken, um nachhaltige Energie zu erzeugen.
Photovoltaik und Denkmalschutz müssen kein Gegensatz sein. Aus diesem Grund hat der Landtag in dieser Woche einen Gesetzentwurf auf den Weg geberacht, der die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen künftig im Regelfall ermöglicht und nicht mehr nur in Ausnahmefällen. Entscheidend ist, dass der Einbau reversibel ist, dem Erscheinungsbild nicht erheblich geschadet wird und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz nur geringfügig ist. Natürlich wird es auch künftig weder Photovoltaikanlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben.
Natürliche CO2-Speicher schützen und Landwirte zu Partnern im Moorschutz machen
22.03.2023
Moore sind typisch für unsere heimische Landschaft. Daneben sind sie durch ihre Fähigkeit CO2 zu speichern ein prima Klimaschützer. Aus diesem Grund ist es uns ein wichtiges Anliegen, die Austrocknung der Moore zu verhindern. Die Landesregierung hat dazu jüngst ein Moorschutzprogramm auf den Weg gebracht. Für uns war es wichtig, dass dieses Programm praxistauglich für die Landwirtschaft ist.
Denn: Nur wenn wir Klimaschutz und Landwirtschaft zusammenbringen, werden wir erfolgreich sein. Moorschutz gelingt nur mit den Landwirten als Partner und nicht gegen sie. Praxistauglich ist für uns die Freiwilligkeit der Maßnahmen: Anreize und Überzeugung müssen der Maßstab sein, um Flächeneigentümer als Partner zu gewinnen. Praxistauglich ist für uns auch, dass die wirtschaftliche Nutzung von Flächen weiter möglich ist. In der Umsetzung des Programms gilt es jetzt, die Landwirte einzubinden. Fakt ist: Auch wenn landwirtschaftliche Flächen weitergenutzt werden können, ist nicht gesichert, dass auch der wirtschaftliche Ertrag auf der Fläche erhalten bleibt. Wie beim Insektenschutz müssen wir solche Maßnahmen kompensieren.