Nahezu einstimmig beschließen die Abgeordneten die Änderung des Schulgesetzes in 2. Lesung. Schulen erhalten damit rechtliche Befugnisse, personenbezogene Daten von Schülern und Schülerinnen beim Einsatz digitaler Lehr- und Lernmittel zu verarbeiten. Grundlage ist die Datenschutzgrundverordnung. Gordon Hoffmann (CDU) betont in der Debatte, dass man bei der Digitalisierung der Schulen in Brandenburg mittlerweile einen großen Schritt voran gekommen ist.
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