21.10.2015, 07:14 Uhr | Presseartikel des Uckermarker Kurier
Land sperrt sich gegen Flüchtlinge an freien Schulen Unter den Asylsuchenden gibt es viele Kinder und Jugendliche. Ihnen sollen Willkommensklassen in den Bildungseinrichtungen helfen. Aber private Schulen in der Mark fühlen sich im Stich gelassen.
Potsdam. Sie würden gerne helfen, aber sie dürfen nicht: An Brandenburgs Schulen in freier Trägerschaft können weiterhin keine Willkommensklassen für Flüchtlingskinder eröffnet werden. Das Land ist nicht bereit, die dafür nötigen Zuschüsse an die freien Schulen zu bezahlen. "Das Land sperrt sich dagegen, dass Flüchtlinge an Schulen in freier Trägerschaft beschult werden", sagt Tilo Steinbach von der "Arbeitsgemeinschaft freier Schulen" in Brandenburg. "Wir würden uns gerne beteiligen, wenn wir dafür eine Kompensation erhalten."
In Berlin ist die Einrichtung von Willkommensklassen an freien Schulen bereits möglich. "Das Land zahlt dort den üblichen Personalkostenzuschuss für eine Lerngruppe von zwölf Kindern in einer Willkommensklasse", sagt Iris Stegmann, Sprecherin der Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Während für einheimische Schüler ein Schulgeld anfalle, um die übrigen Kosten zu decken, würden die freien Schulen dies für Flüchtlingskinder selbst aufbringen. "Schon heute werden einzelne Kinder, die etwa von einer Kirchengemeinde betreut werden, an unseren Schulen unterrichtet", sagt Stegmann. In Brandenburg habe etwa die evangelische Schule in Neuruppin Interesse an der Einrichtung einer Willkommensklasse. "Gäbe es Willkommensklassen an freien Schulen, wäre das für den Staat auf jeden Fall eine kostengünstige Lösung - denn er müsste nicht 100 Prozent der Kosten selber tragen."
Auch der CDU-Bildungsexperte Gordon Hoffmann unterstützt die freien Schulen. "Ich bin froh, dass sich die freien Schulen auch beim Thema Flüchtlinge engagiert einbringen wollen", sagte Hoffmann. "Die Landesregierung sollte dieses Engagement fördern und nicht behindern." Doch das Potsdamer Bildungsministerium sieht die Dinge anders. "Sofern eine Schule in freier Trägerschaft Flüchtlingskinder aufnimmt, werden diese wie alle anderen Schüler auch im Betriebskostenzuschuss berücksichtigt", antwortete Sprecherin Antje Grabley auf die Frage, ob Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse für die Einrichtung von Willkommensklassen erhielten. "Die Zahlung zusätzlicher Zuschüsse für die Einrichtung von Vorbereitungsgruppen gemäß Eingliederungsverordnung ist nicht vorgesehen." Eine verlässliche Zuweisung von Flüchtlingskindern an Schulen in freier Trägerschaft sei nicht möglich, weil die Schulen selbst entscheiden könnten, mit welchen Schülern beziehungsweise Eltern sie einen Schulvertrag schließen. "Daher kann das Landesschulamt sie bei der Planung nicht berücksichtigen." (Von Benjamin Lassiwe)
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