15.12.2017, 10:49 Uhr | Presseartikel der Märkischen Oderzeitung
Kita-Satzungen müssen einzeln geprüft werden
Potsdam (thi) Kita-Satzungen können gültig sein, auch wenn sie sich auf das Kommunalabgabengesetz (KAG) beziehen. Das geht aus der Antwort von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) auf eine Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der CDU, Gordon Hoffmann, hervor. Nachdem das Oberverwaltungsgericht die Kita-Satzung von Rathenow wegen der Berechnung der Elternbeiträge nach KAG für ungültig erklärt hatte, war die Frage erhoben worden, wie viele ähnliche Fälle es gebe.
Sowohl das Bildungsministerium als auch der Städte- und Gemeindebund
verweisen darauf, dass die bloße Erwähnung des KAG in den jeweiligen Satzungen diese noch nicht ungültig machten. Es komme auf die jeweiligen
Berechnungsformeln an. Der kommunale Spitzenverband forderte seine Mitglieder in einem Rundschreiben auf, die Satzungen zu überprüfen. Einen Überblick, wie viele Kommunen ähnlich wie Rathenow vorgingen, gibt es aktuell
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