02.04.2025, 04:42 Uhr | Presseartikel des Nordkurier (Von Benjamin Lassiwe)

Weniger Geld für Hochwasserschutz im Haushalt
100.000 Euro weniger sollen zum Kauf von Flächen ausgegeben werden, die beim Hochwasserschutz helfen könnten. Andere Maßnahmen verzögern sich weiter.

Das Land Brandenburg wird künftig weniger Mittel für den Flächenerwerb zu Gunsten des Hochwasserschutzes bereitstellen. Der entsprechende Haushaltstitel wird im Doppelhaushalt 2025 und 2026 von 400.000 Euro auf nur noch 300.000 Euro pro Jahr gekürzt. Das bestätigte der Sprecher des Potsdamer Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Matthias Bruck, auf Anfrage.

„Die in den kommenden Jahren zur Verfügung stehenden Haushaltsansätze werden für die vorgesehenen Hochwasserschutzmaßnahmen als auskömmlich angesehen.“
Allerdings gibt es bei einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen in Brandenburg weiterhin Verzögerungen. Das gilt etwa für die Elbdeichverstärkungen zwischen Gnevsdorf und dem Rühstädter Bogen, „da aufgrund notwendiger umfangreicher fachlicher Anpassungen der Planungen Änderungsanträge zum bestehenden Planfeststellungsbeschluss eingereicht werden müssen“, heißt es in einer Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ des Prignitzer CDU-Landtagsabgeordneten Gordon Hoffmann.

Darüber hinaus seien im Bereich Bälow noch eigentumsrechtliche Fragen zu klären. Zudem müssten in den nächsten Jahren noch rund 52 Kilometer Elbdeiche um rund 50 Zentimeter erhöht werden, „um dem aktuellen Bemessungshochwasserstand am Pegel Wittenberge plus einem Meter Freibord“ zu entsprechen. Geplant ist auch, den Flüssen mehr Raum zu geben.

Zur Anpassung an künftige Extremwetterereignisse plant das Land etwa Flutungspolder und Deichrückverlegungen. Diese würden laut der Antwort des Ministeriums über das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) finanziert. Dazu zählt etwa der Flutpolder Lenzer Wische. „In einem länderübergreifenden Kontext sind auch einzelne gezielte Deichrückverlegungen vorgesehen.“

„Man muss anerkennen, dass beim Hochwasserschutz in den letzten Jahren viel passiert ist“, sagte Hoffmann am Mittwoch unserer Redaktion. Besorgniserregend sei aber die Verzögerung bei manchen Baumaßnahmen. Gerade beim Hochwasserschutz darf das nicht sein. Das gelte auch für die Reduzierung des Haushaltstitels beim Flächenerwerb für Hochwasserschutzmaßnahmen. „Der Schutz von Leib und Leben darf nicht Minister Crumbachs Rotstift zum Opfer fallen.“