07.06.2017, 09:02 Uhr | Presseartikel des Prignitzer
Obergrenze für Klassengröße CDU macht sich für festgeschriebene Höchstwerte im Schulgesetz stark
Potsdam Brandenburgs CDU will feste Obergrenzen für Schulklassen im Landesschulgesetz verankern: Künftig soll keine Klasse mehr als 28 Schüler haben. Wenn es sich um eine Inklusionsklasse handele, solle eine Obergrenze von 23 Schülern gelten, forderte der CDU-Bildungspolitiker Gordon Hoffmann gestern in Potsdam. Auch heute seien entsprechende Obergrenzen in Kraft, sie würden jedoch nur über eine Verordnung geregelt. „Wir wissen von 300 Schulklassen in Brandenburg, die mehr als 28 Schüler haben“, sagte der Prignitzer Landtagsabgeordnete. Würden die Obergrenzen im Schulgesetz festgeschrieben, sei das rechtlich verbindlicher als bei einer Rechtsverordnung des Ministeriums.
Um gerade im ländlichen Raum ein vielfältiges Fächerangebot zu sichern, schlägt die CDU zudem E-Learning vor. Über elektronische Medien und mittels Lern- und Kommunikationsplattformen könnten Schüler so auch Fächer belegen, die sonst nicht zustande kämen. Das rot-rote Regierungslager plant derzeit das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes“. Im Unterschied zum CDU-Entwurf soll es aber keine Aussagen zu Klassengrö- ßen treffen. Rot-Rot will vielmehr dafür eintreten, dass auch Schüler der Grundschulklassen eins bis drei künftig einen Klassensprecher wählen dürfen. Außerdem wollen SPD und Linke die Noten in der 1. und 2. Klasse verpflichtend abschaffen.
Ferner wird die Finanzierung der Schulen in Freier Trägerschaft entsprechend einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem vergangenen Jahr geändert: Künftig ist nicht mehr der 31. Dezember, sondern der 31. März der Stichtag für die Berechnung der Personalkostenzuschüsse für die freien Träger.
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