Rundfunkbeitrag steigt nach Karlsruhe-Urteil –Brandenburg sieht aber Reformbedarf
Potsdam - Das Urteil des Bundesverfas-sungsgerichts zur Erhöhung des Rund-funkbeitrags ist im Brandenburger Landtag überwiegend positiv aufgenommen worden. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sieht aber auch Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. „Unsere Demokratie lebt von einem starken unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf der Höhe der Zeit als Gegengewicht zu Hass im Netz, Verschwörungstheorien und FakeNews“, sagte er. Der Streit um den Rundfunkbeitrag habe gezeigt, dass eine Diskussion über Auftrag und Strukturdes öffentlich-rechtlichen Rundfunksgeführt werden müsse.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Erhöhung des Beitragsum 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro vorläufig in Kraft gesetzt. Das LandSachsen-Anhalt hatte dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt und die Beitragserhöhung damit blockiert. Dagegen hatten ARD, ZDF und Deutschlandradio geklagt. Das Bunde-land habe gegen die in der Verfassunggarantierte Rundfunkfreiheit verstoßen, stellten die Richter fest. Die Bundesländer könnten die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) nur einvernehmlich ablehnen. Sollte ein Bundesland eine Abweichung für erforderlich halten, müsse es die anderen überzeugen. Der Beschluss gilt rückwirkend zum 20.Juli und nicht – wie von den Sendern erhofft – seit Jahresbeginn und zudem nur bis zu einer staatsvertraglichen Neuregelung. Damit werden eine neue KEF-Empfehlung und eine Abstimmung inden 16 Landesparlamenten nötig. Dabei müssten auch „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ auf den Finanzbedarf und die Zumutbarkeit höherer Beiträge berücksichtigt werden.
Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff sagte, es bleibe ein „Demokratieproblem“ und eine Dilemma-Situation beim Abstimmungsverfahren aller 16 Länder. In Brandenburg löste das Urteil meist Zustimmung aus. Nur mit der Erhöhungkönne der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein qualitativ hochwertiges Programm bieten, sagte SPD-Fraktionschef Erik Stohn.
CDU-Generalsekretär Gordon Hoffmann sagte, es müsse sichergestellt werden, dass die Auftragsbeschreibung heutige Medienbedürfnisse und digitales Nutzungsverhalten berücksichtige. Das Urteil biete die Chance, eineangemessene Verteilung der Rundfunk-Einrichtungen in Ostdeutschland sicherzustellen.
Grünen-Fraktionschefin Petra Budke sagte: „Die politische Instrumentalisierung in Sachsen-Anhalt war kurzsichtig und wahltaktisch motiviert.“ Die AfD-Fraktion kritisierte, die Urteilsbegründung, wonach die Rundfunkfreiheitverletzt worden sei, „ist blanker Hohn“. Es gehe um Zwangsabgaben, mit denen „sich der Staat seine medialen Kanäle“ absichere.
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